Das Gute-KiTa-Gesetz: Für gute Kitas bundesweit

Die Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen. Das Gute-KiTa-Gesetz setzt genau hier an - für mehr Qualität und weniger Gebühren.

Ein großer gemein­samer Schritt

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetz ist ein Instrumentenkasten für eine bessere Kinderbetreuung überall in Deutschland.

Verschiedene Wege für bessere Kinderbetreuung

Bund, Länder, Kommunen, Verbände und Wissenschaft haben gemeinsam erarbeitet, was für die Qualitätsentwicklung zentral ist: Dafür stehen die zehn Handlungsfelder des Gute-KiTa-Gesetzes.

Gute Kinderbetreuung wird vor Ort gestaltet. Darum haben die Länder die Handlungsfelder ausgewählt, in die sie investieren werden, und entschieden, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Dazu haben alle 16 Bundesländer mit dem Bund individuelle Verträge geschlossen.

So wird sichergestellt, dass der Entwicklungsbedarf jedes Landes berücksichtigt wird und die finanzielle Unterstützung dort ankommt, wo sie benötigt wird. Nachdem alle Verträge unterschrieben worden sind, fließen die Mittel ab 2020 als Umsatzsteuerpunkte an die Länder.

Mehr Gerechtigkeit

Jede Familie muss sich eine gute Kinderbetreuung leisten können. Darum werden mit dem Gute-KiTa-Gesetz seit dem 1. August 2019 neben Familien, die Sozialleistungen beziehen, auch Familien mit kleinem Einkommen von Kitabeiträgen befreit, wenn sie zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. 1,2 Millionen Kinder haben so einen Anspruch auf eine beitragsfreie Kitazeit. Dazu kommt: Bundesweit müssen Elternbeiträge für alle Familien gestaffelt werden. Die Länder können die Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz außerdem für zusätzliche länderspezifische Maßnahmen nutzen, die Familien bei den Gebühren entlasten.

Gleiche Chancen

Alle Kinder sollen die gleichen Chancen haben, zu entdecken, was in ihnen steckt, und ihre Talente zu entfalten. Die frühe Förderung von Kindern in der Kinderbetreuung leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit. Und sie soll zu gleichwertigen Lebensverhältnissen beitragen: in Ost und West, auf dem Land und in Städten, in wohlhabenden und ärmeren Regionen. Damit es jedes Kind packt!

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